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Gewerbesteuer-Rechner 2026 – Gewerbesteuer, Steuermessbetrag & Hebesatz berechnen

Gewerbeertrag, Rechtsform und Hebesatz Ihrer Gemeinde eingeben — der Rechner ermittelt Steuermessbetrag, Gewerbesteuer im Jahr und die auf die Einkommensteuer anrechenbare Summe nach § 11 GewStG und § 35 EStG.

Berechnung ausschließlich lokal in Ihrem Browser. Es wird nichts an einen Server übertragen.

Angaben zur Berechnung

Vorlage anklicken oder Werte einzeln anpassen — das Ergebnis wird automatisch berechnet.

Wird laut Gesetz automatisch auf volle 100 € abgerundet.

Bundesweiter Durchschnitt ca. 400–470 % — genauer Wert je Gemeinde unterschiedlich, siehe Gewerbesteuerbescheid.

So wird gerechnet

Der Rechner rundet den eingegebenen Gewerbeertrag zunächst auf volle 100 € ab (§ 11 Abs. 1 Satz 3 GewStG). Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften zieht er anschließend den Freibetrag von 24.500 € ab — bei Kapitalgesellschaften entfällt dieser Freibetrag vollständig. Auf den verbleibenden Betrag wendet der Rechner die bundeseinheitliche Steuermesszahl von 3,5 % an und erhält so den Steuermessbetrag. Die tatsächliche Gewerbesteuer ergibt sich, indem der Steuermessbetrag mit dem von der Gemeinde festgelegten Hebesatz multipliziert und durch 100 geteilt wird. Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften berechnet der Rechner zusätzlich die pauschale Anrechnung nach § 35 EStG: das 4-Fache des Steuermessbetrags, gedeckelt auf die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer.

SchrittBerechnung
1. RundungGewerbeertrag auf volle 100 € abrunden
2. Freibetrag− 24.500 € nur bei Einzelunternehmen/Personengesellschaft
3. Steuermessbetragverbleibender Betrag × 3,5 %
4. GewerbesteuerSteuermessbetrag × Hebesatz ÷ 100
5. Anrechnung § 35 EStGmin(Steuermessbetrag × 4, gezahlte Gewerbesteuer)

Häufige Fragen

Wie wird die Gewerbesteuer berechnet?

Der Gewerbeertrag wird zunächst auf volle 100 € abgerundet (§ 11 Abs. 1 Satz 3 GewStG). Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften wird davon ein Freibetrag von 24.500 € abgezogen. Auf den verbleibenden Betrag wird die bundeseinheitliche Steuermesszahl von 3,5 % angewendet — das Ergebnis ist der Steuermessbetrag. Die Gewerbesteuer ergibt sich, indem der Steuermessbetrag mit dem gemeindespezifischen Hebesatz multipliziert und durch 100 geteilt wird.

Wer bekommt den Freibetrag von 24.500 €?

Der Freibetrag nach § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG steht Einzelunternehmen und Personengesellschaften zu. Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG erhalten keinen Freibetrag — bei ihnen wird die Steuermesszahl auf den vollen (gerundeten) Gewerbeertrag angewendet.

Was ist der Hebesatz und wie hoch ist er?

Der Hebesatz ist ein von jeder Gemeinde selbst festgelegter Prozentsatz, mit dem der Steuermessbetrag multipliziert wird. Er liegt bundesweit im Durchschnitt bei etwa 400 bis 470 %, kann aber je nach Gemeinde deutlich abweichen — der genaue Wert steht im Gewerbesteuerbescheid oder auf der Website der zuständigen Gemeinde.

Wie funktioniert die Anrechnung nach § 35 EStG?

Einzelunternehmen und Personengesellschaften können das 4-Fache des Steuermessbetrags pauschal auf ihre Einkommensteuer anrechnen lassen, gedeckelt auf die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer. Das ist keine vollständige Erstattung, sondern nur eine Verrechnung — ob und in welcher Höhe sie wirkt, hängt von der individuellen Einkommensteuerlast ab. Für Kapitalgesellschaften gilt § 35 EStG nicht.

Warum wird der Gewerbeertrag auf volle 100 € abgerundet?

Das schreibt § 11 Abs. 1 Satz 3 GewStG so vor: Vor Anwendung von Freibetrag und Steuermesszahl wird der Gewerbeertrag stets auf den nächsten vollen Betrag ohne die letzten beiden Ziffern (also volle 100 €) abgerundet. Diese Rundungsregel übernimmt der Rechner automatisch.

Ist das Ergebnis exakt wie im Gewerbesteuerbescheid der Gemeinde?

Nein. Dieser Rechner liefert eine fachlich fundierte Näherung nach § 11 GewStG und § 35 EStG, ersetzt aber keine steuerliche Beratung. Für exakte, rechtsverbindliche Werte den Gewerbesteuerbescheid der Gemeinde oder einen Steuerberater konsultieren.